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Führerschein umtauschen: Alle Fristen in der Tabelle — nächster Stichtag 19. Januar 2027

Führerschein umtauschen: Alle Fristen in der Tabelle — nächster Stichtag 19. Januar 2027

Editör · 28. August 2026

Der alte „Lappen" und die ersten Karten-Führerscheine verlieren schrittweise ihre Gültigkeit: Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen den fälschungssicheren EU-Führerschein getauscht werden. Damit die Behörden nicht überrennt werden, gelten gestaffelte Fristen — und der nächste Stichtag steht bereits fest.

Kurz gesagt: Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 getauscht werden. Der Umtausch kostet bundeseinheitlich 26,50 Euro, eine neue Prüfung ist nicht nötig — die Fahrerlaubnis selbst bleibt unbefristet.

Papierführerschein: Ihre Frist richtet sich nach dem Geburtsjahr

Für die alten grauen und rosa „Lappen" (ausgestellt bis 31.12.1998) zählt das Geburtsjahr des Inhabers:

GeburtsjahrUmtauschfrist
1953 – 195819.01.2022 (abgelaufen)
1959 – 196419.01.2023 (abgelaufen)
1965 – 197019.01.2024 (abgelaufen)
1971 oder später19.01.2025 (abgelaufen)
Vor 195319.01.2033 — Sie haben noch Zeit

Sie sehen richtig: Für Papierführerscheine sind die Fristen — mit Ausnahme der vor 1953 Geborenen — bereits abgelaufen. Wer noch mit dem Lappen unterwegs ist, sollte den Umtausch jetzt nachholen, bevor die nächste Verkehrskontrolle daran erinnert.

Kartenführerschein: Ihre Frist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr

Für Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, zählt das Ausstellungsjahr (Feld 4a auf der Vorderseite):

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 – 200119.01.2026 (abgelaufen)
2002 – 200419.01.2027 — der nächste Stichtag
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 – 18.01.201319.01.2033

So läuft der Umtausch ab

  1. Termin bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts buchen — in Großstädten sind die Wartezeiten vor Stichtagen lang, planen Sie Monate Vorlauf ein.
  2. Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und den alten Führerschein. Wurde der Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt, kann eine Karteikartenabschrift von dort nötig sein — die fordern Sie vorab kostenlos an.
  3. Bezahlen: Bundeseinheitlich 26,50 Euro; gegen 6,50 Euro Aufpreis schickt die Bundesdruckerei den neuen Führerschein direkt nach Hause.
  4. Fertig: Eine neue Fahrprüfung, ein Sehtest oder ein Gesundheitscheck sind für den reinen Umtausch nicht erforderlich. Der neue Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig — danach wird nur das Dokument erneuert, nicht die Fahrerlaubnis.

Frist verpasst? Im Inland kostet das Fahren mit abgelaufenem Umtausch-Dokument in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro — die Fahrerlaubnis selbst erlischt nicht. Riskanter ist das Ausland: Dort kann der abgelaufene Führerschein als ungültiges Dokument behandelt werden, mit deutlich höheren Strafen. Vor der Urlaubsfahrt lohnt der Umtausch also doppelt.

Was der Umtausch nicht ändert — und was doch

Ihre Fahrerlaubnisklassen bleiben erhalten, werden aber in die neuen EU-Klassen übersetzt — aus der alten Klasse 3 werden etwa B, BE und einige Zusatzberechtigungen wie C1E (bis 12 t, mit Schlüsselzahlen). Prüfen Sie den neuen Führerschein direkt am Schalter: Fehlende Schlüsselzahlen lassen sich sofort am einfachsten korrigieren.

Übrigens: Wer ohnehin gerade den Führerschein macht oder erweitern will, findet hier die passenden Ratgeber — von den aktuellen Führerschein-Kosten bis zur Frage Automatik oder Schaltung (B197). Und wenn es um mehr als den Umtausch geht: Fahrschulen in Ihrer Region finden Sie hier.

Fazit

Der Pflichtumtausch ist Bürokratie, aber harmlose: 26,50 Euro, ein Passfoto, kein Test. Entscheidend ist nur, die eigene Frist zu kennen — bei Kartenführerscheinen der Jahrgänge 2002 bis 2004 läuft sie am 19. Januar 2027 ab. Wer früh tauscht, erspart sich den Behörden-Stau kurz vor dem Stichtag.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Bei Papierführerscheinen zählt das Geburtsjahr — diese Fristen sind bis auf vor 1953 Geborene (19.01.2033) bereits abgelaufen. Bei Kartenführerscheinen zählt das Ausstellungsjahr: 2002–2004 bis 19.01.2027, 2005–2007 bis 19.01.2028, danach jährlich gestaffelt bis 19.01.2033.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Bundeseinheitlich 26,50 Euro. Optional kommen 6,50 Euro hinzu, wenn die Bundesdruckerei den neuen Führerschein direkt nach Hause schicken soll. Eine neue Prüfung, ein Sehtest oder ein Gesundheitscheck sind nicht erforderlich.

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?

Im Inland droht in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro — die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Im Ausland kann der abgelaufene Führerschein dagegen als ungültig behandelt werden, mit deutlich strengeren Sanktionen. Vor Auslandsfahrten sollte der Umtausch daher erledigt sein.

Verliere ich beim Umtausch meine alten Führerscheinklassen?

Nein. Die alten Klassen werden in die entsprechenden EU-Klassen übertragen — aus der alten Klasse 3 werden etwa B, BE und Zusatzberechtigungen mit Schlüsselzahlen. Kontrollieren Sie den neuen Führerschein direkt bei der Abholung auf vollständige Schlüsselzahlen.